Sehen Sie Abbildung von der alten Zeit hier
Vorschriften
Auf dem Campinggelände wohnen viele
Menschen auf einem begrenzten Gebiet. Es handelt sich um Menschen mit
verschiedenartigen Gewohnheiten, was natürlicherweise die Faszination und
Spannung beim Camping ausmacht. Das bedeutet aber auch gleichzeiting, dass
gewisse Regeln eingehaltn werden müssen, damit sich die Gäste nich
gegenseitig stören. Über den nachfolgenden Verschriften hinaus gelten für
Gäste mit Saisonmietvertrag mehr ausführliche Regeln.
1. ANKUNFT
1.01. Melden Sie Ihre Ankunft bei
der Rezeption. Geben Sie Ihren Namen und Heimatadresse an. Personalausweis
auf Verlangen.
1.02. Reisegruppen werden vom
Reise-/Gruppenleiter angemeldet.
1.03. Melden Sie bei der Ankunft
eventuelle besondere Wünsche hinsichtlich der Wohneinheit.
2. PREISE
2.01. Bezahlung nach geltendem
Tarif. Siehe separate Information.
3. AUFENTHALT
3.01. Sie müssen sich mit den
Vorschriften bezüglich Feuer, Gas, Stromanschluss und sonstigen
Sicherheitsbestimmungen vertraut machen. Befolgen Sie daher die Vorschriften
und Answeisungen der Verwaltung.
3.02. Nur Campingausstattung
normalen Types und Formats sind erlaubt. Eigeneinrichtungen wie Einzäunung.
Plattform u.ä. sind ohne Erlaubnis der Verwaltung nicht gestattet. Das
Graben in der Erde ist nicht gestattet.
3.03. Bitte beachten: geringe
Lautstärke am Tag und Nachtruche zwischen 23.00 und 07.00 Uhr.
3.04. Der Gebrauch von Waffen jeder
Art oder Feuerwerk ist absolut verboten.
3.05. Jede Form von Spiel zwieschen
Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen kann gefährlich und störend sein. Die
meisten Campingplätze haben eigene Bereiche für Spiele und Ballsportarten.
3.06. Das Autofahren aus dem
Gelände ist auf ein Minimum zu begrenzen und sollte stets nur im Schrittempo
erfolgen.
3.07. Das Autowaschen darf nur an
angewiesener Stelle stattfinden.
3.09. Abfall und brandgefährliches
Material darf nur in den angewiesen Stellen deponiert werden.
3.10. Bei mitgebrachten Haustieren
muβ Rücksicht auf die anderen Gäste genommen werden. Hunde müssen kurz
angeleinit sein. Spazierengehen mit dem Hund nur an angewiesener Stelle oder
auβerhalb des Camping bereich. Hundebeutel muβ benutzt werden.
3.11. Verkauf von Waren und
Dienstleistungen ist ohne Genehmigung der Campingverwaltung vervoten.
3.12. Gäste die sich ungebührlich
verhalten, oder Ruhe und Ordung stören, können vom Campingplatz verwiesen
weden, auch mit Hifle der Polizei.
4. ABREISE
4.01. Falls nichts anderes
vereinbart ist, muβ der Campingplatz (Wohneinheit) sauber und aufgeräumt
spätestens 12.00 Uhr verlassen werden.
5. HAFTUNG
5.01. Fûr Eigentungsgegenstäde der
Gäste wird nicht gehaftet.
5.02. Fûr Schäden am Campingplatz
und - betrieb sowie Verletzungen und Schäden das Gäste gelten die
allgemeinen Gesetze und Vorschriften.
Die meisten Campingplätze liegen in
naturschönen Gebieten. Tragen Sie dazu bei, die Natur und Umgebung zu
schützen!
Wir wünschen Ihnen einen angnehmen
Aufenthalt bei uns!